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Mietverwaltung von Immobilien in Göttingen

Im Rahmen einer Mieterverwaltung von 1 bis 300 Wohn- und Gewerbeeinheiten steht bei uns im Vordergrund, dass das Objekt im vollem Umfange und zur Zufriedenheit des / der Eigentümer verwaltet wird. Bestandteile unserer Mieterverwaltung sind die kaufmännische die technische und die persönliche Hausverwaltung. Im folgenden können Sie sich ein genaues Bild davon verschaffen, was dies im Einzelnen beinhaltet.

1. Kaufmännische Hausverwaltung

  • Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Ab- und Übernahme der Wohnungen.
  • Einholung wirtschaftlicher Auskünfte des Mieters.
  • Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Eigentümer aus den Mietverhältnissen zustehen.
  • Überwachung des Mieteingangs.
  • Führung der Mietkautionen.
  • Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
  • Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt.
  • Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst und Abrechnung der Kosten mit den Mietern.
  • Ermittlung und Überwachung der Betriebskosten sowie Ausschöpfung von Einsparpotentialen bei den Betriebskosten und (soweit vertraglich möglich) ihre Abrechnung gegenüber den Mietern.
  • Gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit den Mietern.
  • Erteilung von Prozessvollmachten für Klagen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen.
  • Pünktliche Bezahlung aller das Objekt betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung und soweit die Einnahmen ausreichen.
  • Gesamter schriftlicher Verkehr mit den Behörden.
  • Prüfung des Versicherungsbedarfs.
  • Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen für das Objekt im Einvernehmen mit dem Eigentümer.
  • Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
  • Einstellung und Entlassung, Anweisung und Überwachung von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungspersonal.)
  • Erfassung aller Zahlungsvorgänge.
  • Erstellung der Einahme und Überschussrechnung für den Eigentümer.
  • Erstellung der Jahresabrechnung für den Mieter.

2. Technische Verwaltung

  • Laufende Überwachung des baulichen Zustandes des Verwaltungsobjektes, der haustechnischen Anlagen und etwaiger Grünanlagen.
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparaturaufträge an ausgewählte Fach- bzw. Handwerksunternehmen.
  • Vorausplanung größerer Instandhaltungsmaßnahmen.
  • Abschluss erforderlicher Wartungsverträge und Überwachung der Wartung.

3. Persönliche Hausverwaltung

  • Monatliche Objektbegehung.
  • Telefonische, schriftliche oder persönliche Beratung in Fragen Ihres Objektes.
  • Überwachung der Hausordnung.
  • Unterstützung bei Vermietungen und Verkäufen.
  • Mieterbindung.